PDS-Debatte 2002


Im Folgenden werden Ausschnitte einer Debatte vom Sommer 2002 zu den Kitakürzungen auf der Website der Berliner PDS dokumentiert. Die vollständigen Beiträge finden sich unter www.pds-berlin.de/partei/debatten.html



Dr. Margrit Barth, Rede im Berliner Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2002

Berliner Haushalt: Jugendbereich

[...] Der Bereich Jugend ist von drastischen Einschnitten leider nicht verschont geblieben.
[...] Ich bin froh, dass wir dennoch soziale Schwerpunkte setzen und in einzelnen Punkten noch einiges positiv verändern konnten.
[...] Für die kleinen Schülerläden ist eine für alle Seiten akzeptable Lösung gefunden. Durch eine befristete Ausnahmeregelung können auch mehr Eltern ihre Kinder ganztägig betreuen lassen. [...]
Trotzdem – die Kürzungen tun weh. Und doch werde ich diesem Haushalt heute meine Zustimmung geben, denn was, wo und wer ist die Alternative?
[...] Als pure Heuchelei und plattes Wahlkampf-Gedöns empfinde ich auch die Anträge, z.B. zur Zurücknahme der Kürzungen bei der Personalbemessung für Horte. Schon vergessen, was Sie in den Ampelverhandlungen bereits beschlossen hatten? Die Kürzung der Personalbemessung für Kitahorte und Schülerläden war von Ihnen, meine Damen und Herren von FDP und Grünen, bereits im November 2001 abgesegnet gewesen.
[...] Und im übrigen sind Überlegungen, meine Damen und Herren von der Opposition, wie sie z.B. immer wieder öffentlich geäußert wurden – eine mögliche Erhöhung der Elternbeiträge oder die Erhöhung der Gruppengröße um jeweils ein bis zwei Kinder – für uns keine gangbaren Wege.
Wir treten nach wie vor dafür ein, dass die frühkindliche Förderung ein inhaltlicher Schwerpunkt in der Bildungs- und Jugendpolitik sein sollte.
[...] Wir wollen, dass der Besuch einer Vorschuleinrichtung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig ist. Auch unter den schwierigen Haushaltsbedingungen sollte es kein Tabu sein – hier spreche ich vor allem in Richtung Haushälter und Finanzsenator – auch in Berlin darüber nachzudenken, wie der Kitabesuch schrittweise für die Eltern kostenfrei gemacht werden könnte, wie dies das bundesweite Forum Bildung vorgeschlagen hat
Wir wollen das Platzangebot nicht reduzieren. Im Gegenteil. Wir wollen die Versorgungssituation in der Stadt im Interesse der Familien verbessern. Wir werden neue Ganztagsschulen und neue Halbtagsgrundschulen einrichten und den OGB bedarfsgerecht erhalten.
Wir wollen den Prozess der Übertragung von kommunalen Kitas an freie Träger fortführen. Wir wollen Angebots- und Trägervielfalt und wir woIlen, dass Eltern ihr Wunsch- und Wahlrecht ausüben können. Daher ist ein kommunales Angebot für uns unverzichtbar.
[...] Es ist uns wichtig und unverzichtbar, bei der Umsetzung unserer politischen Vorhaben die Betroffenen einzubeziehen.
[...] Lassen Sie uns über die Weiterentwicklung der Berliner Jugendhilfe reden. Die Jugendhilfelandschaft Berlins ist in Bewegung gekommen und das ist gut so.



Andrea Müller, Mitglied des Landesvorstandes

Personalverschlechterung in den Kitas? Versuch einer Richtigstellung.

Die Verschlechterung des Personalschlüssels in den Kitas ist heftig in die Debatte geraten und wird angesichts der zunehmenden Einsicht in die defizitäre Ausgestaltung vorschulischer Bildung und Erziehung oft als inkompetente und unüberlegte Entscheidung des Rot-Roten Senates empfunden.
Was so nicht stimmt! Verstärkt wird dieser Eindruck jedoch dadurch, das VertreterInnen beider Regierungsparteien häufig in unzutreffender Weise davon sprechen, dass hier lediglich eine Anpassung des Personalschlüssels West an den im Ostteil stattfände.
Das ist falsch! Der Personalschlüssel für die Kinder in Kitahorten ist in Ost und West gleich und alle Hortkinder in Berliner Kitas sind von der Verschlechterung dieses Schlüssels betroffen. (Die geringen Abweichungen West/Ost in der Personalverordnung rühren aus der unterschiedlichen Arbeitszeit der Erzieherinnen in Ost und West.)
Richtig ist, dass es im Westteil der Stadt sehr viel mehr Hortplätze in den Kitas gibt, weshalb also sehr viel mehr Kinder dort von dieser Verschlechterung betroffen sind.
Richtig ist, dass im Ostteil der Stadt viele Hortkinder den offenen Ganztagsbetrieb (OGB) in den Schulen besuchen und dass es dort tatsächlich den Personalschlüssel von 21,5 gibt, an dem sich die Rot-Rote Koalitionsvereinbarung orientiert.
Falsch ist jedoch die Annahme, dass es sich hier um vergleichbare Bedingungen handelt. Im OGB tritt im Laufe eines Schuljahres tatsächlich eine spürbare Entlastung ein, da es immer einen deutlichen Rückgang der Kinderzahl durch Abmeldungen gibt, vorrangig in den höheren Altersgruppen.
Diese Abmeldungsbewegung findet sich vergleichbar in den Kitahorten, dort führt dies jedoch statt Ent- eher zu zunehmender Belastung, da die Plätze in den Kitas mit jüngeren Kindern wieder belegt werden, die eigentlich einen höheren Personalbedarf haben. Auch wenn diese sicher nicht in die Hortgruppen eingegliedert werden, führt es insgesamt in den Kitas zur Mehrbelastung.
Vor allem in den Vormittagsstunden unterstützen Horterzieherinnen in den Kitas auch die Arbeit in den jüngeren Gruppen, auch um die oben beschriebene zusätzlichen Belastung mit aufzufangen.
Auch dadurch haben die Erzieherinnen im Kitahort viel weniger Zeit für mittelbar pädagogische Arbeit als im OGB.
Die Leiterinnen der Kitas haben ein hohes Interesse daran, die Plätze umgehend wieder zu belegen, weil ihre eigene Einstufung von der Größe/Platzauslastung ihrer Einrichtung abhängig ist.
Bei den Einrichtungen in freier Trägerschaft ist die Notwendigkeit, die Plätze wieder zu belegen, noch größer, da sie ja nur für belegte Plätze Platzgeld erhalten. Dies wird zum besonderen Problem für Schülerläden, da es kaum möglich ist, während eines Schuljahres neue Schulkinder zu finden.
Häufig unterscheidet sich auch der Leistungsumfang von Kitahort und OGB bezüglich Öffnungszeit und Ferienbetreuung, leider hat der Leistungsumfang im OGB in den letzten Jahren hier abgenommen.
Ich denke, dies macht deutlich, dass hier Äpfel mit Birnen verglichen wurden und die Auffassung, dass dies doch nur eine »Anpassung« sei, nicht zutrifft. Deshalb würde ich übrigens auch die oft erhobene Forderung, eigentlich müsste doch die »Anpassung« in die andere Richtung erfolgen und der Schlüssel im OGB auf 16 gesenkt werden, nicht ohne weiteres stützen, selbst wenn wir uns das leisten könnten.
Dies ist ein ernsthafter Einschnitt und den müssen wir auch so benennen und nicht schönzureden oder zu relativieren versuchen. Besonders schmerzlich ist, dass diese Verschlechterung der Bedingungen für die Jüngsten dieser Stadt – so unausweichlich sie offenbar ist – in besonderem Maße die Kinder in Westberlin, in besonderem Maße Kinder mit erheblichen Sprachproblemen trifft und wenig zur von uns gewollten Einheit dieser Stadt beiträgt.
Wenn wir dennoch erfolgreich argumentieren wollen, dass Sparen in der Tat für die Jugend, dafür dass sie eine Stadt »erben«, in der es wieder mühsam errungene politische Gestaltungsräume gibt, auch Sparen an der Jugend nötig macht; wenn wir auch deutlich machen wollen, welche Einsparungen wir verhindern und was wir erreichen konnten und wer Urheber dieser Misere waren, dann müssen wir zutreffend argumentieren! Und intensiv daran arbeiten, dass wir mit dem Erreichten, dem Erhalt eines erheblichen Anteils an gesellschaftlicher Verantwortung an der vorschulischen Bildung und Erziehung und der Betreuung der Schulkinder auch positive Signale setzen und das auf sichere und gut beschuhte Füße stellen.
Wenig hilfreich ist in diesem Zusammenhang übrigens auch, darauf zu verweisen, dass es in den anderen Bundesländern eine wesentlich schlechtere Versorgung mit Kitaplätzen gäbe, und wir ja also noch froh um den Versorgungsgrad in Berlin sein könnten. Viele dieser Bundesländer erfüllen ja nicht einmal den Rechtsanspruch der 3-6jährigen, für dessen Ausweitung wir uns bundesweit einsetzen. Die Erfüllung eines Rechtsanspruchs ist nichts, für was die Berliner Kinder in besonderem Maße dankbar zu sein hätten, sondern sollte selbstverständlich sein! Auch wenn ich weiß, dass es natürlich zum Problemkreis »Ausstattungsvorsprünge« gehört und Eltern in anderen Bundesländern schwer zu erklären ist, warum ihre Länder in Berlin »Kitaplätze finanzieren« sollen, die ihren eigenen Kindern nicht zur Verfügung stehen.
Weshalb wir eben nicht drum herum kommen, hier schmerzliche Dinge zu tun, aber dann lasst es uns doch bitte auch so sagen!



Dr. Peter-Rudolf Zotl (MdA), Juni 2002

Zur Kita-Problematik in Berlin

1. Worum es geht
Die GEW ruft seit dem 19. April in den städtischen Kitas des öfteren zu Streikaktionen auf. Damit soll der Forderung nach einem sogenannten »Qualitäts-Kitatarifvertrag« in Reaktion auf die Haushalts-Beschlüsse Nachdruck verliehen werden. Begleitet werden die Streikaufrufe von starken Worten gegen den Senat, der sich des »Wahlbetruges« schuldig gemacht habe und die Berliner Kinder »opfere«. Die GEW verweist drohend auf den Kita-Streik von 1989.
Das reale Problem ist: In der Haushaltsklausur geht es um Einsparungen im Kita-Bereich in Höhe von 27 Mio. Euro, dem stehen 870 Mio. Euro Ausgaben gegenüber. Die Einsparungen sind erforderlich, weil die Berliner Haushaltslage tatsächlich dramatisch ist und weil der Senat - auf Wunsch von Gewerkschaften und Beschäftigten - von der eigentlich zu 100 Prozent geplanten Kita-Übertragung in freie Trägerschaft auf 70 Prozent zurück gegangen ist. Um die Debatte tatsächlich sachbezogen führen zu können, sollten also der tatsächliche Konflikt und die wirklichen Maßstäbe zur Grundlage genommen werden.

2. Die Argumente des Senats in der Sache
Angesichts dieser Sachzwänge zeigen sich die Position der GEW als Beispiel für die gerade in Berlin noch zu oft anzutreffende »Geht-nicht-Mentalität«, die in der Regierungserklärung moniert wurde und die angesichts der Realitäten schnellstens überwunden werden muss.
Berlin muss in der Kitafrage den Vergleich mit anderen Bundesländern nicht scheuen, und das ist nicht schlechthin mit dem Argument vom Tisch zu wischen, Berlin erfülle nur das Gesetz, das einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz begründe, und die anderen Bundesländer eben nicht. Die nachstehende Übersicht zeigt sehr wohl, dass es in Berlin einen ausgeprägten politischen Willen zu Ausstattungsvorsprüngen und deren Beibehaltung gibt:
• Zahl der Krippenplätze: Berlin belegt im bundesdeutschen Vergleich den vierten Platz: 37% der bis dreijährigen Kinder steht ein Krippenplatz zur Verfügung. Damit rangiert Berlin weit vor den vergleichsweise reichen Bundesländern NRW (2,3%), Bayern (3,5%) oder Hamburg 17,5%. Besser sind lediglich Brandenburg und Sachsen-Anhalt (je 45%) sowie Thüringen (40%).
• Zahl der Hortplätze: In Kita und Schule für die Sechs- bis Zehnjährigen liegt Berlin mit 58% sogar an zweiter Stelle der Bundesländer. Wieder zum Vergleich: NRW bietet 2,6%, Bayern 13% und Hamburg 19% der Kinder und Schüler solche Hortplätze. Besser ist nur Sachsen mit 68%.
• Pädagogische Betreuung: Hier dürfte Berlin zu den bundesdeutschen Spitzenreitern zählen. So sind von den 11.127 Stellen für pädagogisches Personal in den städtischen Kindertagesstätten 8.992 Stellen Regelausstattungspersonal. Die restlichen 2.135 Stellen setzen sich aus Stellenzuschlägen für Integration von behinderten Kindern, von Kindern nichtdeutscher Herkunft, für die besondere Förderung von Kindern aus sozial benachteiligten Gebieten und für Leitungstätigkeit zusammen.
• Eltern-Beiträge: Die Kita-Kostenbeteiligung ist seit 1998 nicht mehr angehoben worden, trotz Tariferhöhungen und allgemeiner Teuerung. Im Vergleich mit anderen deutschen Großstädten (Hamburg, Köln, Frankfurt, Bremen u.a.) schneidet Berlin auch hier gut ab. Nur vier Städte bieten Eltern der unteren Einkommensgruppen (bis brutto 20.000 Euro) Kita-Plätze zu geringeren Kosten. Andere nehmen z.T. erheblich mehr. Müssen in Berlin Geringverdienende etwa 50 Euro bezahlen, sind es in Frankfurt/Main 120 Euro. Bei den mittleren Einkommen (bis 35.000 Euro) sieht es noch günstiger aus. In nahezu allen Städten müssen die Eltern höhere Beiträge zahlen als in Berlin.
• Leitungsfreistellungen: Nach der neuen Regelung kommt bei den Kitas auf 160 Kinder eine freigestellte Leitungskraft. Zum Vergleich dazu hat ein zweizügige Grundschule mit 300 Schülern umgerechnet lediglich 1,3 Stellen Freistellung.
• Gruppenvergrößerung in den Horten: Der Senat hat die Anhebung der Hortgruppengrößen (nicht der Vorschulkindergruppen) von bisher 16 auf 21 Kinder beschlossen. Damit erfolgt eine Anpassung der Kitas (übrigens in Ost und West) an die Norm, die in den »Ost-Horten« schon jetzt gilt. Natürlich wäre eine Anpassung in die andere Richtung die schönere Maßnahme, aber angesichts der Haushaltslage ist auch eine Gruppengröße von 21 vertretbar. Argumente, nun würde der »pädagogische Notstand« ausbrechen, sind unangemessen und von der Wirklichkeit widerlegt. Denn wenn dem so wäre, könnte man den schon jetzt in den Horten im Ostteil beobachten. Doch das behauptet nicht einmal die GEW. Insofern ist die beschlossene Vergrößerung angesichts der Haushaltslage angemessen und vertretbar.
• Trotzdem sind damit Erschwernisse für die Kitas verbunden: So kommt es in den Horten im Laufe eines Schuljahres in der Regel zu Abmeldungen. Die Kitas - und besonders die in freier Trägerschaft - sind aber aus wirtschaftlichen Aspekten gezwungen, bei ihnen frei werdende Plätze sofort wieder zu besetzen. Da die Personalschlüssel insgesamt knapp bemessen sind, helfen in den Kitas oftmals Horterzieherinnen in den Vormittagsstunden in den Vorschulgruppen aus; ihre Arbeitsbedingungen sind also durch die neuen Regelungen erschwert. Und durch die Einschnitte bei den Leistungsstellen trifft es besonders kleinere Einrichtungen, und die gibt es vor allem im Westteil der Stadt. Das aber alles sollte angesichts der dramatischen Haushaltslage und angesichts im Großen und Ganzen vertretbarer Einschränkungen Anlass sein, um Wege und Lösungen zu erschließen, die erreichte Qualitäten halten und möglichst erweitern.
• Übertragung von Kitas an freie Träger: Dabei handelt es sich um eine strukturelle Maßnahme im Rahmen der Reduzierung der Jugendämter auf ihre Kernaufgaben Planung, Steuerung, Finanzierung und Gewährleistung. Es ist keine Sparmaßnahme an den Kitas. Es entlastet den Landeshaushalt nur durch die Eigenbeträge der freien Träger (die freien Träger müssen 9% Eigenmittel erbringen). Die Qualität der Kitas freier Träger steht der öffentlicher in keiner Weise nach; oftmals haben sie - im Gegensatz zu mancher kommunaler Kita - wegen der guten Leistungsangebote lange Wartelisten. Die Aufsicht ist dieselbe wie bei öffentlichen Kitas.
Fazit: Berlins Kita- und Hortlandschaft kann sich im bundesdeutschen Vergleich sehen lassen. Auch durch die beschlossenen Haushaltsmaßnahmen des Senats würde Berlin seine gute Position im Bundesvergleich nicht verlieren. Anderslautende Katastrophen-Rhetorik ist - wider besseres Wissen? - falsch. Die Beschlüsse des Senats sind maßvoll, mit Augenmaß und angesichts der Haushaltsnotlage behutsam.
Unbestritten aber ist, dass die Qualität der Vorschulerziehung nicht ausreicht. Den Erziehungsprozess nach klaren Bildungszielen zu gestalten, die Ausbildung und fachliche Kompetenz der Erzieherinnen und Erzieher wirksam zu reformieren und ein den neuen Erfordernissen angepasstes Weiterbildungssystem aufzubauen - all das kann auch im Rahmen der bereits heute vorhandenen Mittel und Strukturen begonnen und umgesetzt werden.
Auch für die Situation im Kita-Bereich gilt, dass eine vorrangige Mengendebatte in die falsche Richtung weist. Wir brauchen nicht in allererster Linie mehr Mittel, sondern mehr Qualität, und damit kann bereits jetzt begonnen werden.
[...]







Dr. Peter-Rudolf Zotl (MdA), Juni 2002

Spart Rot-Rot die Bildung tot?

Im Wahlkampf hatten SPD und PDS versprochen, trotz der katastrophalen Haushaltslage keine Kürzungen im Bildungsbereich vorzunehmen. Das schien entsprechend den damaligen Erkenntnissen über die Berliner Haushaltskrise zwar schwer, aber dennoch machbar
[...] Obwohl es in einzelnen Bereichen sogar erhöhte Zuwendungen gibt, konnte Rot-Rot das Wahlversprechen, im Bildungsbereich keinerlei Kürzungen vorzunehmen, so nicht halten:
Die Hortgruppenstärke in den Kitas wird auf das Niveau der Ost-Horte angehoben, die allerdings seit langem gute Arbeit leisten (auch wenn eine vollständige Vergleichbarkeit zwischen Kitas und Horten nicht gegeben ist).
Die Leitungsfreistellung in den Kitas erfolgt erst ab 160 Kinder. Das ist für die kleinen Einrichtungen ein schweres Problem. Aber es steht die Frage, ob größere Einrichtungen nicht ohnehin pädagogisch vielfältiger und chancenreicher sind.
Die Freistellung für eine Stellvertretung in den Kitas fällt generell weg. Das belastet die freien Träger im besonderen Maße, weil dort alles - von der Arbeit mit den Eltern bis hin zur Materialbeschaffung - dezentral verantwortet wird. In den kommunalen Kitas ist dafür zumeist ohnehin das Bezirksamt zuständig.
Diese Einschränkungen wurden vor allem deshalb nötig, weil Rot-Rot dem Wunsch von Gewerkschaften und Personalvertretungen nachgekommen ist und nicht alle Kitas - wie in anderen Ländern üblich - in freie Trägerschaft überführt.
Dass Rot-Rot 70 Prozent aller kommunalen Kitas in freie Trägerschaft überführen will, ist kein Nachteil, sondern fördert die Vielfalt, beflügelt den Wettbewerb und erhöht die Leistungen, was in allen Kitas auch dringend erforderlich ist.
[...] Aber auch bei der Ausgabenreduzierung erfolgt nicht etwa eine Absenkung auf das weitaus niedrigere bundesweite Durchschnittsniveau, sondern eine - im Einzelnen freilich immer problematische - moderate Absenkung des bisherigen sehr hohen Berliner Niveaus. Aber auch danach bleibt Berlin an der Spitze der meisten bildungspolitischen Ausstattungen: im Kita- und Hortbereich, bei der Schulausstattung, bei der Förderung der freien Schulen. Und bei den Pro-Kopf-Ausgaben für den gesamten Bildungsbereich
[...}

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