Presseerklärung Härtel

Pressemitteilung vom 18.09.2003
Thema: Jugend , Redaktion: Rita Hermanns

Staatssekretär Thomas Härtel bekräftigt: Hortbetreuung in Kooperation zwischen Schule und Freien Trägern

Freie Träger werden auch in Zukunft an der Betreuung von Kindern im schulpflichtigen Alter beteiligt sein. Dies stellte der Staatssekretär für Bildung, Jugend und Sport, Thomas Härtel, klar.

Thomas Härtel:
„Die Betreuung von Hortkindern wird auch in Zukunft von Freien Trägern in Kooperation mit den Schulen durchgeführt werden können. Dies sieht der Entwurf zum Schulgesetz ausdrücklich vor. Mit dem neuen Schulgesetz wird die gesetzliche Voraussetzung für diese Kooperation geschaffen. An den Ganztagsschulen wird es auch Angebote von Freien Trägern, von Vereinen und Initiativen geben. Schule wird immer zum Ort werden, an dem Kinder Lernen und Freizeit miteinander verbinden können. Selbstverständlich sollen und können sich die Freien Träger an den Schulen bei der Betreuung beteiligen.

Dieses Konzept ist in Gesprächen mit der Liga der Wohlfahrtsverbände – auch mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband – mehrfach erläutert worden.

Mit der Verlagerung von Hortplätzen an Schulen kommen wir dem Wunsch vieler Eltern nach, eine verlässliche Betreuung an einem Standort zu gewährleisten. Dank des vielfältigen Angebots von staatlichen und Freien Trägern haben die Schulen Gestaltungsmöglichkeiten, bei denen sie Elternwünsche und vorhandene Angebote berücksichtigen können.

Trägervielfalt ist an den Grundschulen - ob in offener oder gebundener Form - ausdrücklich erwünscht!“

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