Übergangsvereinbarung

Am 12. Mai 2004 haben der Senat einerseits und die Liga der Wohlfahrtsverbände und der DaKS andererseits eine Hortverlagerungsübergangsvereinbarung (HÜV) unterschrieben.
Kernstück dieser Vereinbarung ist die Regelung, dass alle Hortkinder, die bis zum Schuljahr 2004/5 von freien Trägern aufgenommen werden, dort zu Ende finanziert werden, allerdings ab August 2005 zu veränderten, derzeit noch nicht bekannten, aber mit Sicherheit schlechteren Kostensätzen.
Die Regelung der HÜV bieten keine Zukunftssicherheit für Schülerläden, sondern bedeuten nur eine Absicherung gegen die Befürchtung, dass die Finanzierung für jetzt aufgenommene Hortkinder ab August 2005 auf einen Schlag vollständig wegfällt.
Die Verhandlungen um die ab 2005 geltende Rahmenvereinbarung für die Kooperation von freien Trägern und Schulen beginnen am 25. Mai. In der HÜV ist als Zielvorstellung für den Abschluss dieser Verhandlungen der 1. Oktober 2004 festgehalten. Ob dies zu schaffen ist, halten wir aufgrund der Erfahrungen der bisherigen Verhandlungen eher für zweifelhaft.
Hinweisen möchten wir noch auf die unter Punkt 5d der HÜV festgehaltene Beteiligung der betroffenen freien Träger an den Planungen für die Hortverlagerung. Hierauf könnt Ihr Euch berufen, wenn Ihr Euch um eine Beteiligung in den Planungsgremien bemüht.
Den Wortlaut der HÜV findet Ihr hier [30 KB] . Eine Pressemitteilung des DaKS anlässlich der HÜV ist unter "Positionen" zu finden.

Druckbare Version