Elterninitiativen ade

Eigeninitiative unerwünscht

- Senat verabschiedet sich von Elterninitiativen in der Hortbetreuung -


Grundschule als Beschäftigungsreserve für den Öffentlichen Dienst

Seit einer Woche liegt das "Gesamtkonzept für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern" des Senats vor und nunmehr ist klar, dass der Senat künftig keinen Wert mehr auf die verantwortliche Mitarbeit der Eltern im Hortbereich legt. Stattdessen soll die reformierte Grundschule als Beschäftigungsreserve für den Öffentlichen Dienst missbraucht werden.

Das Senatskonzept sieht vor, die Hortbetreuung ab 2005 gänzlich in die Schulen zu verlagern. Horterzieher/innen aus städtischen Kitas sollen dorthin wechseln, die in der Hortarbeit tätigen freien Träger sich jedoch von ihrer Arbeit verabschieden und zukünftig nur noch Kindergartenkinder betreuen.

Der Senat löst mit diesem Konzept gleich mehrere hausgemachte Probleme: die in der "Verlässlichen Halbtagsgrundschule" (VHG) eingesetzten städtischen Erzieher/innen können nachmittags im Hort eingesetzt werden, im Zuge der Kitaübertragungen an freie Träger wechselunwillige Erzieher/innen können im städtischen Schulhort arbeiten und durch den Umzug der Hortkinder in die Schulräume soll sich der Sanierungsbedarf der städtischen Kitas verringern.

Qualitätsverlust im Hortbereich

Während die Pläne des Senats für die vormittägliche Grundschule sicherlich eine Verbesserung darstellen, bedeuten sie für den Hortbereich eine klare Qualitätsminderung. Denn der Senat sieht für den nunmehr für ganz Berlin verbindlichen Schulhort keine verlässlichen Standards vor. Sachgemäße Horträume sind mehr als ein neuer Speisesaal. Auch von inhaltlichen Zielen der Hortarbeit ist in dem Konzept keine Rede.

Unverständlich ist, warum der Senat auf die in der Hortarbeit der freien Träger steckenden Ressourcen bei der Umgestaltung der Grundschule verzichten will. Einige der immer wieder betonten Reformprinzipien wie jahrgangsübergreifendes Arbeiten, sozialräumliche Orientierung, intensive Einbindung der Eltern werden hier seit Jahren praktiziert.

Insbesondere in den selbstverwalteten Schülerläden, die mit 4300 betreuten Kindern 36% aller Hortplätze in freier Trägerschaft anbieten, erhält Berlin ein hohes Ausmaß an ehrenamtlichen Engagement von Eltern und Erzieher/innen. Hier werden die Kinder in altersangemessenen kleinen Gruppen betreut, ein Umstand der angesichts der vorgesehenen früheren Einschulung umso bedeutsamer wird.

Forderungen des DaKS

Der DaKS wendet sich nicht grundsätzlich gegen eine engere Kooperation von Schule und Jugendhilfe und den Ausbau von Ganztagsschulen. Allerdings sollte Berlin mit den vorhandenen Pfunden wuchern und auch auf diesem Gebiet weiterhin mit freien Trägern zusammenarbeiten. Insbesondere die selbstverwalteten Schülerläden müssen erhalten und ausgebaut werden. Dazu müssen die Schulen die Entscheidungsfreiheit bei der Gestaltung von Ganztagsbildung und der Wahl von Kooperationspartnern auch innerhalb der "Verlässlichen Halbtagsgrundschule" erhalten.

Zudem ist es höchste Zeit, die Qualitätsdiskussion in der Bildung auch auf den Hortbereich auszudehnen und dort verlässliche Standards zu formulieren.

Berlin, den 19. September 2003

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